1. Grundlagen der Betriebsratsarbeit

 

Die Aufgaben des Betriebsrats basieren auf dem Betriebsverfassungsgesetz: als Vertreter der Arbeitnehmer:innen vertritt der Betriebsrat deren Interessen gegenüber dem Arbeitgeber. Der/die einzelne Arbeitnehmer:in könnte dies als abhängig Beschäftigte:r vielfach gar nicht oder nur sehr schwierig erreichen.

 

Aus den Rechten des Betriebsrats ergibt sich die Möglichkeit der "Mitbestimmung" in den Betrieben, die von Arbeitgeberseite lange Zeit als einschränkend empfunden wurde. Heute wird dagegen die Einbeziehung von Mitarbeiter:innen in Entscheidungen ganz allgemein als zeitgemäßes Instrument zur Steigerung von Leistungsbereitschaft und Motivation verstanden. Auch für den Arbeitgeber ist es von Vorteil, dass die Betriebsrät:innen größtenteils vor Ort in den Abteilungen tätig sind und somit den Alltag und die Probleme der Bereiche gut kennen.

 

So kann der Betriebsrat die Interessen der Arbeitnehmer:innen wirksam vertreten und gleichzeitig eine vermittelnde - gegebenenfalls auch fordernde - Rolle einnehmen. Die indirekte Beteiligung der Arbeitnehmer:innen durch den Betriebsrat und dessen Mitwirkungsrechte in den Unternehmen kann heute im internationalen Vergleich als Erfolgsmodell bezeichnet werden und ist in dieser Form weltweit einzigartig.

 

Der Betriebsrat hat darüber zu wachen, dass

  1. alle zugunsten der Arbeitnehmer:innen geltenden Regelungen seitens Arbeitgeber befolgt werden und
  2. alle im Betrieb tätigen Personen fair und gerecht behandelt werden.

Dazu zählen u.a.

  • Arbeitszeit
  • Einstellungen, Versetzungen, Kündigungen
  • Gestaltung des Arbeitsumfeldes (Lautstärke, Gesundheitsschutz u.a.)
  • Betriebsrente, Sozialleistungen
  • ...

     "Ohne den Betriebsrat geht nichts"

 

Damit der Betriebsrat seine Aufgaben erfüllen kann,

  • darf er bei der Ausübung seiner Rechte von niemandem behindert werden;
  • dürfen seinen Mitgliedern aufgrund ihrer Tätigkeit weder Vorteile noch Nachteile erwachsen;
  • sind seine Mitglieder durch einen besonderen gesetzlichen Kündigungsschutz geschützt.

Generell sind Betriebsräte und Arbeitgeber zu einer vertrauensvollen Zusammenarbeit verpflichtet und gut beraten, diese im Interesse aller Beteiligter zu nutzen. Unserer Erfahrung nach erzielt man die besten Ergebnisse durch ein faires Miteinander. Im Konfliktfall zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber gibt es - wenn eine innerbetriebliche Einigung nicht erzielt werden kann - die Möglichkeiten,

  • eine Einigungsstelle anzurufen, die in aller Regel ein Richter leitet und entweder eine Einigung herbeiführt oder einen Schiedsspruch fällt;
  • vor dem Arbeitsgericht einen Vergleich herbeizuführen oder ein Urteil bzw. einen Beschluss zu erwirken.

 

2. Aufgaben für den Betriebsrat im Werk Penzberg

 

Was sind nun bei uns im Werk Penzberg die Schwerpunkte unserer Arbeit? Innerhalb des Betriebsratsgremiums wird durch Mehrheitsbeschlüsse entschieden, welche Aufgaben durch wen und mit welcher Priorität bearbeitet werden. Die Bearbeitung erfolgt

  • in betriebsratsinternen Ausschüssen
  • in Gremien, in denen der Betriebsrat und die Arbeitgeberseite vertreten sind
  • oder im Rahmen von Projekten, die auf das Werk Penzberg begrenzt oder standortübergreifend sein können. Dann erfolgt die Bearbeitung auf Unternehmensebene durch den GBR (Gesamtbetriebsrat) bzw. auf Konzern-Ebene durch den KBR (Konzernbetriebsrat).

 

Hier eine beispielhafte Auswahl von Aufgaben, die der Betriebsrat wahrnimmt: 

Zuständigkeit

Beispielhafte Aufgaben/ Stichpunkte



Betriebsausschuss (BA)

  • geschäftsführendes Organ des Betriebsrats
  • regelmäßiger Austausch und Beratung mit dem Arbeitgeber
  • Gremium, das alle offenen Punkte nachhält


Personalausschuss (PA)

  • Bearbeitung aller Einstellungen, Versetzungen, Umgruppierungen
  • bei Kündigungen: Vorbereitung von Widersprüchen oder Bedenken durch den Betriebsrat
  • Vereinbarungen zum Thema Leiharbeit


Bildungsausschuss (BiA)

  • Alles rund um Aus- und Weiterbildung
  • Fortbildungsprogramm und Seminare


Ausschuss für Umwelt, Sicherheit und Gesundheit (USG)

  • Gestaltung von Arbeitsplätzen, Arbeitsbedingungen
  • Abstimmung mit Arbeitssicherheit und Werksarzt
  • Überwachung der Einhaltung der Arbeitssicherheitsgesetze durch den Arbeitgeber


Projektgruppen des Betriebsrats

  • Behandlung von größeren Umorganisationen und Restrukturierungen
  • Erarbeitung von Vereinbarungen mit dem Arbeitgeber
    z.B. Videoüberwachung, Langzeitkonto, Interessensausgleiche


Ausschuss für Arbeitszeitfragen (AfAZ)

  • Bearbeitung von Mehrarbeitsanträgen
  • Bearbeitung aller Schichtregelungen
  • Überwachung der Einhaltung der Arbeitszeitgesetze durch den Arbeitgeber        


Arbeitszeitkommission (AZK)

  • Kommission gemeinsam mit dem Arbeitgeber
  • alle betriebsweiten Arbeitszeitregelungen
  • alles rund ums Ampelkonto


Betriebsratsvorsitzende(r)

  • Vertreter:in des Betriebsrats nach außen ("Sprachrohr") 



 

 

Daneben beschäftigen sich Mitglieder des Penzberger Betriebsrats gemeinsam mit Kolleg:innen aus Mannheim oder Grenzach (auf der Ebene des Gesamtbetriebsrats bzw. Konzernbetriebsrats) mit folgenden Themen:

 

Zuständigkeit

Beispielhafte Aufgaben/ Stichpunkte



Projektgruppen des Konzernbetriebsrats (KBR) 

  • Versorgungsordnungen
  • Integrationsvereinbarung behinderter Menschen


Projektgruppen des Gesamtbetriebsrats (GBR) 

  • Vereinbarungen zu AT-Vergütung und Performance-Management
  • Taleo, Familie und Beruf, Gefährdungsbeurteilung, Ideenmanagement und vieles andere 


Wirtschaftausschuss (WiA) 

  • Beratung von wirtschaftlichen Angelegenheiten mit Arbeitgeber und GBR
    z.B. Finanzkennzahlen, Bilanzen, wesentliche Veränderungen im Unternehmen


Datenverarbeitungskommision (DVK) 
Lokal: DVA PZ

  • Bewertung von Software und EDV-Systemen


Bewertungsgremium für AT-Funktionen

  • Einstufung von AT-Angestellten
  • Festlegung von Referenzfunktionen 
  • Levelling-Committee


Schon diese Auswahl zeigt, wie vielfältig und komplex die Betriebsratstätigkeit ist. Die Aufgaben können im Sinne der Arbeitnehmer:innen umso besser und schneller umgesetzt werden, je mehr Engagement, Erfahrung und spezifische Kenntnisse bei den Mitgliedern des Betriebsrats vorhanden sind.

 

 

3. Was zeichnet die FREIE LISTE aus?

 

Die FREIE LISTE ist daran interessiert, dass über eure persönliche Bereitschaft hinaus viele "BUNTE" Kenntnisse und Erfahrung eingebracht werden. Innerhalb der FREIEN LISTE pflegen wir Offenheit und konstruktive Zusammenarbeit. Wir unterstützen uns natürlich gegenseitig. Nicht jeder muss alles können oder wissen. Allerdings ist es hilfreich, wenn im Team möglichst viele Kompetenzen vertreten sind.

 

Wir möchten explizit vielfältige Menschen in all ihren Facetten ansprechen.

 

In einer immer komplexer werdenden Welt freuen wir uns, wenn unsere Kandidat:innen Kenntnisse im Projektmanagement und in der Verhandlungsführung mitbringen. Das hilft immens, wenn es um die Bearbeitung von Themen wie z.B. das neue AT-Vergütungssystem oder Auslagerungen ganzer Einheiten geht. Für die Arbeit in spezifischen Ausschüssen bzw. in entsprechenden Projekten sind zudem Kenntnisse zu wirtschaftlichen Grundlagen, Bilanzanalyse, EDV, Gesundheitsschutz, Diversity Management hilfreich. 

 

In der FREIEN LISTE treffen langjährige Erfahrung aus Forschung & Entwicklung, aus Produktion und Qualitätssicherung sowie aus Zentral- und Servicebereichen auf frischen Wind junger Kolleg:innen.

Erfahrung, Wertebewusstsein und Verhandlungsgeschick trifft auf Spontanität, Kreativität und Unbekümmertheit. In der FREIEN LISTE sind nicht nur strategisches Denken und gesunder Menschenverstand repräsentiert, sondern auch Konfliktbereitschaft sowie Konfliktlösungen, strukturiertes Vorgehen und Spontanität, Einfühlungsvermögen in das Gegenüber sowie Standhaftigkeit auch in schwierigen Situationen. Wir pflegen Networking in den verschiedenen Einheiten und quer durch die Hierarchiestufen. Zu unserer Arbeit tragen ruhige wie auch extrovertierte Kolleg:innen bei. Wir sind in der Lage, Vorträgen unserer amerikanischen Chefs nicht nur zu folgen, sondern auch aktiv an englischsprachigen Besprechungen teilzunehmen. In der Hierarchie sind wir als Gesprächspartner akzeptiert.

 

Wir haben die Möglichkeit, auf vielerlei Kenntnisse und Kompetenzen zurückzugreifen: Auslandserfahrung, Erfahrung von Führungskräften, Erfahrung von Mitarbeitenden mit ihren Vorgesetzten. Daraus resultiert Verständnis auf allen Ebenen und für all die Sorgen und Nöte der Kolleg:innen. Dies ermöglicht es der FREIEN LISTE aus einem bunten Strauß von Mitarbeitenden insbesondere auch Spezialist:innen für viele verschiedene Aufgaben zur Verfügung stellen zu können. Wir praktizieren also schon seit Jahren, was neuerdings mit Diversity bezeichnet wird.

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